Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Advanced IT Consulting GmbH (AITC) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.
Das Angebot der AITC richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Konsumenten. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrages, kein Konsument zu sein und auch kein Unternehmer im Gründungsstadium, auf den das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden wäre.
Software im Sinne dieser Bedingungen sind von der AITC (Lizenzgeber) standardmäßig vertriebene oder individuell für den Kunden (Lizenznehmer) entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des § 40a österreichisches Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung und Lizensierung von Software. Zusatzleistungen, insbesondere Software-Pflegevereinbarungen und Wartungsvereinbarung sind einzelvertraglich zu vereinbaren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für diese Leistungen der AITC.
Nebenabreden, Vertragsänderungen sowie mündliche Zusagen des Verkaufs- und Servicepersonals, die zu einer Verpflichtung der AITC führen, erlangen nur Gültigkeit, wenn ein vertretungsbefugtes Organ der AITC diese schriftlich bestätigt.
Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Die AITC unterwirft sich diesen nur, wenn dies zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wird. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
Vertragspartner des Kunden und Betreiber dieser Website ist die
Advanced IT Consulting GmbH Hauptstraße 85
7361 Frankenau-Unterpullendorf Österreich
Firmenbuchnummer: 523621 g
Firmenbuchgericht: Landesgericht Eisenstadt
UID-Nr: ATU74974316
Telefon: +43 660 1013162
E-Mail: office@aitc.at
Kontoverbindung: IBAN AT14 1200 0100 2892 1004 | BIC BKAUATWW
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog. Die auf der Website oder im Katalog angegebenen Preise verstehen sich für Unternehmer mit Sitz in Österreich zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Österreichs gilt das Reverse-Charge-System: Übertragung von Software auf elektronischem Weg zwischen Unternehmen, mit Sitz in unterschiedlichen EU-Ländern, ist eine „Sonstige Leistung“. In derartigen Fällen gilt in allen EU-Ländern das so genannte Reverse-Charge-System (RCS). Das bedeutet, dass die Steuerschuld nicht beim Rechnungsaussteller verbleibt, sondern auf den Kunden übergeht. Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuld ist, dass der leistende Unternehmer weder einen Wohnsitz (Sitz) noch einen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte im Land des Kunden hat und der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist.
Die Anwendung des RCS ist zwingend. Es wird daher in diesem Fall keine Mehrwertsteuer verrechnet und auf der Rechnung vermerkt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen ist.
Der Kunde gibt durch seine Bestellung der Ware im Onlineshop auf der Website https://www.aitc.at, durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“; ein verbindliches Angebot über den Bezug von Ware oder Dienstleistungen der AITC ab. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise.
Die AITC kann die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen, durch Versand einer Auftragsbestätigung (per E-Mail) annehmen. Über Produkte, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, kommt kein Vertrag zustande.
Abweichungen von den Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung, die durch rechtliche Normen oder technische Erfordernisse bedingt sind, behält sich die AITC ausdrücklich vor.
Beim Versendungskauf von Hardware oder Software auf Datenträgern versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der in der Bestellbestätigung ausgewiesenen Versandkosten.
Den Kunden der AITC stehen im Onlineshop grundsätzlich die Zahlarten Vorkasse und Kreditkarte zur Verfügung.
Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse wird der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufpreis binnen 10 Werktagen ab Einlangen der Bestellbestätigung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde – ohne weitere Mahnung der AITC – in Zahlungsverzug.
AITC übernimmt in keinem Fall die Kosten einer Geld-Transaktion, die dadurch entstehen, dass die Überweisung von einem Konto außerhalb der EU getätigt wird.
Im Falle des Kaufs auf Kreditkarte erfolgt zunächst eine (vorautorisierte) Reservierung des Betrags bei Abschluss der Bestellung. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt zeitnah nach dem Abschluss der Bestellung.
Für den Fall eines Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten (insbesondere Inkassospesen und sonstige Kosten, soweit diese für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren) ebenso wie gesetzliche Verzugszinsen, in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu ersetzen. Die AITC behält sich gegenüber dem Kunden vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die AITC anerkannt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch Zurverfügungstellen in elektronischer Form durch Versendung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
Eine Ausführung des Auftrags erfolgt jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von 5 Werktagen ab Eingang der Zahlung. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Kunde hierüber unverzüglich per E-Mail zu informieren.
Falls für die Ausführung der Bestellung noch eine Spezifikation durch den Kunden erforderlich ist und der Kunde die, für die Übermittlung der erforderlichen Informationen, eingeräumte Frist überschritten hat, geht eine dadurch entstandene Verzögerung der Lieferung nicht zu Lasten der AITC. Die AITC behält sich vor, eine Bestellung, eines Kunden, der die Spezifikation nicht binnen angemessener Frist durchführt, ganz oder teilweise zu löschen. AITC wird den Kunden vor Löschung der Bestellung zur Spezifikation auffordern und auf die Folgen des Unterlassens hinweisen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der AITC. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der AITC zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Die Lieferzeit verlängert sich bei beeinträchtigenden Umständen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von AITC herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. über das Internet) geht die Gefahr über, wenn die Software den Einflussbereich der AITC verlässt.
Folgende Leistungen sind weder mit der Einmalli- zenzgebühr für Software noch mit den Vergütungen für Softwarewartung abgegolten und werden somit gesondert berechnet:
Der Anwender erhält jeweils die neueste Fassung der Software, die Gegenstand dieses Vertrages ist.
Ist Vertragsgegenstand der Verkauf von Lizenzen einer Software, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht auf Dritte übertragbare Recht, die Software während der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer für sein Unternehmen auf der in der Bestellung angegebenen Hardware zu benutzen. Zur Nutzung der Software an mehreren Arbeitsplätzen oder in einem Netzwerk bedarf der Kunde eines gesondert zu vereinbarenden Nutzungsrechts (Mehrfachlizenz).
Alle anderen Rechte an der Software sind der AITC vorbehalten. Das Eigentum an der Software geht nicht auf den Kunden über. Ohne das schriftliche Einverständnis der AITC ist der Kunde unbeschadet der Bestimmungen des §40d österreichisches Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, an der Software Veränderungen vorzunehmen, die überlassenen Unterlagen zur Erstellung eigener Software zu verwenden bzw. entsprechende Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder irgendwelche Art von Kopien der Software nebst Unterlagen zu erstellen.
Eine Veräußerung der erworbenen Nutzungsrechte an der Software durch den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es ist dem Kunden auch nicht erlaubt, die Software im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner Hardware veräußern.
Handelt es sich bei der durch von AITC gelieferten Software nicht um solche, an denen AITC die Lizenz- und Eigentumsrechte haben, so sind zusätzlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers/Eigentümers der Software gültig.
Der Kunde haftet der AITC für die Verletzung der im Punkt 8 und Punkt 9 übernommenen Verpflichtungen und hält die AITC schad- und klaglos.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich die Geltung der Lizenz- und Eigentumsrechte der AITC auch im Vertragsverhältnis zu seinen Kunden zu vereinbaren. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle einer Verletzung von Eigentums- und Urheberrechten der AITC durch einen Kunden des Lizenznehmers, die AITC schad- und klaglos zu halten.
Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen Verpflichtungen oder die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, ist AITC berechtigt, die Nutzungsrechte an der Software zu kündigen. In diesem Fall sind die Software und alle ihre Komponenten unverzüglich vom EDV-System des Kunden zu löschen
Gegenstand einer Software-Wartungsvereinbarung zwischen der AITC und dem Kunden sind die Programmpakete gemäß Wartungsvereinbarung. Für die Leistungen der AITC im Rahmen dieser Vereinbarung ist vom Kunden ein Honorar zu bezahlen, das sich nach einzelvertraglicher Vereinbarung richtet und entweder nach Stunden oder in Form einer Jahrespauschale berechnet.
Die Zahlung hat nach Erteilung einer Rechnung jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zu erfolgen. Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung per Lastschrift, wird die monatlich vereinbarte Rate vom angegebenen Konto des Kunden abgebucht. Gerät der Kunde mit einer Rate in Rückstand (Rücklastschrift oder ähnliches) so wird sofort der gesamte noch fällige Betrag bis zum jeweiligen Jahresende fällig.
Die Wartungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens zum Ablauf des auf den Vertragsbeginn folgenden Kalenderjahrs, wenn einzelvertraglich keine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Für die Schriftform genügt, wenn die unterschriebene Erklärung per E-Mail versandt wird.
Die AITC ist berechtigt die Preise einseitig anzupassen. Etwaige Preisveränderungen werden dem Kunden spätestens bis zum 29.09. eines jeden Jahres für das Folgejahr mitgeteilt. Im Fall einer Preisänderung kann der Kunde dieser widersprechen und den Vertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres kündigen. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht bis zum Ende des Kalenderjahres, so gilt die Preisänderung als vom Kunden als genehmigt und es kommt die sechsmonatige Kündigungsfrist zur Anwendung.
Die AITC behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus einer laufenden Geschäftsverbindung zustehenden An- sprüche vor.
Der Kunde verpflichtet sich, eine Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. durch Pfändung), die Weitergabe der Ware oder eine Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die AITC ist berechtigt, bei vertragswidrigem Ver- halten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und den Vertrag rückabzuwickeln. Der Kunde wird der AITC für den hierdurch entstanden Schaden ersatzpflichtig.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Eine Weiterveräu- ßerung vor Erfüllung sämtlicher vertraglicher Ver- pflichtungen des Kunden bedarf der Zustimmung der AITC. Der Kunde tritt der AITC bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die AITC erklärt diese Abtretung anzunehmen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die AITC ist berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen die Advanced IT Consulting, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
Dem Kunden ist bekannt, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann. Ein gewährleistungspflichtiger Mangel oder daraus resultierende Schadenersatzpflichten der AITC liegt nur dann vor, wenn die Produkte der AITC von den gemeinsam erarbeiteten Spezifikationen oder den Beschreibungen im Handbuch abweichen und diese Abweichung unter Testbedingungen reproduzierbar ist.
Öffentliche Äußerungen oder Werbeaussage stellen keine Beschaffenheitsangabe und keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Fehler aufgrund von Änderungen an der Konfiguration des Systems nach Installation und Inbetriebnahme auftreten.
Wird eine Software der AITC auf Grund von Angaben oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt (Individualsoftware), so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nur auf bedingungsgemäße Ausführung.
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Haftung für Schäden und die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die aus nicht von der AITC bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von der AITC angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen.
Es besteht auch keine Haftung für Schäden oder Gewährleistung für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche des Lizenznehmers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, besteht für Software, an welcher der Kunde (Lizenznehmer) oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers (AITC) Änderungen vorgenommen haben, keine Haftung, auch wenn der Mangel in einem nicht geänderten Teil auftritt.
Die AITC haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Bei hardwaregebunden lizensierter Software besteht keine vertragliche Verpflichtung der AITC dem Kunden bei Untergang, Beschädigung oder Verlust der Hardware, ohne weiteres Entgelt, eine neue Lizenz zur Verfügung zu stellen.
Die Regelungen des Punktes 14 gelten für sämtliche Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten der AITC wirksam.
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat und die Anzeige der AITC zugeht. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden von AITC durch Verbesserung oder Neuherstellung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht für Mängel im Zeitpunkt der Vertragserfüllung beträgt sechs Monate ab der Schlussabnahme oder der produktiven Inbetriebnahme der Software (Echtbetrieb).
Voraussetzungen jeder Mängelbeseitigung sind, dass
Für Software, an welcher der Lizenznehmer oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers Änderungen vorgenommen hat, besteht keine Gewährleistung, auch wenn der Mangel in einem nicht geänderten Teil auftritt.
Eine Veränderung der ursprünglich für die Softwareinstallation zur Verfügung gestellten Hardware bzw. Hardwarekonfiguration durch den Lizenznehmer oder Dritte führ, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart zum Erlöschen der Gewährleistung.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr
Unsachgemäße Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. Benutzung der Software durch den Lizenznehmer oder Dritte, führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung.
Die Haftungsausschlüsse in Punkt 14 gelten ausdrücklich auch für Ansprüche des Kunden aus dem Titel der Gewährleistung.
Mängel in einzelnen Programmen geben dem Lizenznehmer nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der übrigen Programme aufzulösen.
Wartungen (z.B. Fehlerdiagnose und -beseitigung, Pflege etc.), die nicht unter die Mängelbehebung fallen, sowie deren jeweilige Kostentragung, sind gesondert zu vereinbaren.
Schadenersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des gesetzlichen Vertreters der AITC, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Die Gesamthaftung der AITC ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den Nettoauftragswert oder auf EUR 100.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Lizenzgebers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf EUR 25.000,- begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Verjährungsfristen vorsehen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer ausgeschlossen.
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
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Hauptstraße 85
A-7361 Frankenau-Unterpullendorf